Das Beiratsmodell - neue Wege für den islamischen Religionsunterrricht: verfassungsrechtliche Untersuchungen zur Zulässigkeit alternativer Kooperationsformen zwischen Staat und religiösen Organisationen

Religiöse Erziehung von Muslimen findet in muttersprachlichem Ergänzungs­unterricht oder in den Koranschulen der Moscheegemeinden statt. Dies hemmt die Entwicklung eines überpartikularen, im deutschen Schul- und Wissenschaftssystem beheimateten Islam. Die Idee eines islamischen Bekenntnisunterrichts...

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Bibliographic Details
Published in:Göttinger Schriften zum öffentlichen Recht
Main Author: Schmischke, Christoph (Author)
Corporate Author: Georg-August-Universität Göttingen (Degree granting institution)
Format: Electronic/Print Book
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Göttingen Universitätsverlag Göttingen 2018
In: Göttinger Schriften zum öffentlichen Recht (Band 10)
Series/Journal:Göttinger Schriften zum öffentlichen Recht Band 10
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / Islamic religious instruction / Curriculum / Competency / Constitutionality
Further subjects:B Thesis
Online Access: Table of Contents
Presumably Free Access
Volltext (doi)
Description
Summary:Religiöse Erziehung von Muslimen findet in muttersprachlichem Ergänzungs­unterricht oder in den Koranschulen der Moscheegemeinden statt. Dies hemmt die Entwicklung eines überpartikularen, im deutschen Schul- und Wissenschaftssystem beheimateten Islam. Die Idee eines islamischen Bekenntnisunterrichts an öffentlichen Schulen in deutscher Sprache findet über Parteigrenzen hinaus breite Zustimmung. Das Problem: Das Grundgesetz sieht eine Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaft vor. Islamische Organisationen sind aber (noch) nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt. Wer soll dann die Lerninhalte festlegen? Behörden islamischer Herkunftsstaaten sind ungeeignet. Sie transportieren die Vorstellung eines politischen Islam, der tief in den Prägungen der Heimatländer verhaftet ist. Die Schulministerien der Bundesländer sind der Neutralität verpflichtet und dürfen keine theologischen Gestaltungsaufgaben wahrnehmen. Beiräte, bestehend aus islamischen Theologen und Verbandsvertretern, könnten die Lösung sein
Item Description:Literaturverzeichnis: Seite 345-360
ISBN:3863953452
Persistent identifiers:DOI: 10.17875/gup2017-1069