Consideraciones en torno a la doctrina del Tribunal Constitucional español sobre al Aborto

"Betrachtungen zur Lehre des spanischen Verfassungsgerichtes über die Abtreibung" - Der rechtliche Schtuz des ungeborenen Lebens ist zum einen negativ oder a posteriori durch das Strafrecht sowie indirekt durch das Zivilrecht gegeben. Durch Art. 15 der spanischen Verfassung, "Jeder ha...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Calvo Álvarez, Joaquín 1947- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Spanisch
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Veröffentlicht: [publisher not identified] 1994
In: Ius canonicum
Jahr: 1994, Band: 34, Seiten: 483-521
RelBib Classification:KBH Iberische Halbinsel
SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Schwangerschaftsabbruch
B Verfassungsgericht
B Spanien
B Spanisches Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:"Betrachtungen zur Lehre des spanischen Verfassungsgerichtes über die Abtreibung" - Der rechtliche Schtuz des ungeborenen Lebens ist zum einen negativ oder a posteriori durch das Strafrecht sowie indirekt durch das Zivilrecht gegeben. Durch Art. 15 der spanischen Verfassung, "Jeder hat ein Recht auf Leben.", ist direkt und positiv der Schutz des ungeborenen Lebens garantiert. Es gilt jedoch kritisch zu fragen, ob Art. 15 das ungeborenen Leben als Person betrachtet. Ein Urteil des Verfassungsgerichtes vom 11.04.1985 nahm diesen Einwand auf und bestätigte ihn
ISSN:0021-325X
Enthält:In: Ius canonicum