Conocimiento e interpretación del derecho

Es geht um den Bereich Rechtskenntnis und -interpretation, um die Anwendbarkeit von Normen bei vorauszusetzender ignorantia iuris (in diesem Zusammenhang führt er als Maßstab weiterer Überlegungen die kantianische Definition von Recht ein). Diskutiert wird ferner das ius divinum als Recht, dessen ob...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Lo Castro, Gaetano 1940- (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Spanisch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 1995
In: Ius canonicum
Jahr: 1995, Band: 35, Heft: 70, Seiten: 381-421
RelBib Classification:SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Ius divinum
B Rechtstheologie
B Kanonisches Recht
B Erkenntnis
B Begründung
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1-203
B Gesetz
B Interpretation
B Recht
B Rechtsbegriff
Beschreibung
Zusammenfassung:Es geht um den Bereich Rechtskenntnis und -interpretation, um die Anwendbarkeit von Normen bei vorauszusetzender ignorantia iuris (in diesem Zusammenhang führt er als Maßstab weiterer Überlegungen die kantianische Definition von Recht ein). Diskutiert wird ferner das ius divinum als Recht, dessen objektiv-normative Dimension unabhängig von menschlichen Einflüssen Bestand hat. Das Wesen des Rechtes bestünde nicht in abstrakten Prinzipien, sondern hätte seinen Wert nur als lebendiges Recht. Abschließend versucht der Autor Wesen und Inhalt der Normen des kanonischen Rechts zu bestimmen
ISSN:0021-325X
Enthält:In: Ius canonicum