Staat und Religion: Aspekte einer sensiblen Verhältnisbestimmung
"Dem Staat, den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ist es ein Anliegen, als je eigenständige Grössen der Gesellschaft zu deren Gemeinwohl beitragen. Will der Staat seine weltanschauliche Neutralität wahren, darf er sich nicht mit einer Religionsgemeinschaft identifizieren. Diese Zurück...