Neuvermessung des Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG: zur Zukunft religiöser Bildung
Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes lässt der organisatorischen und konzeptionellen Ausgestaltung und Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts große Freiräume. Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht schließt konstitutiv das Grundrecht auf negative wie positive Religionsfreiheit ein...