Künftig Mehrwertsteuerpflicht auf die Bratwurst beim Pfarrfest
Mit Mehrausgaben in sechsstelliger Höhe rechnet das katholische Bistum Essen aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2021. Danach müssen kirchliche Einrichtungen auf alle Verkäufe künftig den Mehrwertsteuersatz von 19 beziehungsweise im ermäßigten Fall von 7 Prozent erheben und dann ans Finanzamt weiterr...
Format: | Electronic Article |
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Language: | English |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
KNA
2019
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In: |
KNA, Katholische Nachrichten-Agentur
Year: 2019, Issue: 175, Pages: 12 |
RelBib Classification: | KBB German language area SA Church law; state-church law XA Law |
Further subjects: | B
Value-added tax law
B Liability B Corporation under public law B Value-added tax B Estate planning B Norm B Tax B Honorary office B Possessions B Europäische Union |
Summary: | Mit Mehrausgaben in sechsstelliger Höhe rechnet das katholische Bistum Essen aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2021. Danach müssen kirchliche Einrichtungen auf alle Verkäufe künftig den Mehrwertsteuersatz von 19 beziehungsweise im ermäßigten Fall von 7 Prozent erheben und dann ans Finanzamt weiterreichen.Grund sei das ab 1. Januar 2021 auch in Deutschland geltende EU-Recht, so der Steuerreferent des Bistums, Björn Philipps. Nach dem juristischen Gleichheitssatz fordere die Europäische Union, "gleiches Tun gleich zu behandeln". Damit sei die Besteuerung einer Bratwurst nicht davon abhängig, ob diese in einem Imbiss oder auf einem Pfarrfest verkauft werde. Bisher gewährte Ausnahmeregelungen für Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen neben Städten, Ländern und Universitäten auch die Kirchen gehörten, fielen dann weg. |
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Contains: | Enthalten in: Katholische Nachrichten-Agentur, KNA, Katholische Nachrichten-Agentur
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