Ambrosiaster

. Als A. (=Pseudo-Ambrosius) wird der anonyme Vf. des ältesten lat. Kommentars der Paulusbriefe (ohne Hebr) bezeichnet; das Werk wurde im MA fälschlich Ambrosius zugeschrieben. Vom gleichen Autor stammen »Quaestiones Veteris et Novi Testamenti« und exegetische Fragmente zu Mt. Dagegen ist eine Zuwei...

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Main Author: Graumann, T. (Author)
Format: Electronic Dictionary entry/article
Language:German
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Published: 2015
In: Religion in Geschichte und Gegenwart online
Year: 2015
Online Access: Volltext (lizenzpflichtig)
Volltext (lizenzpflichtig)
Description
Summary:. Als A. (=Pseudo-Ambrosius) wird der anonyme Vf. des ältesten lat. Kommentars der Paulusbriefe (ohne Hebr) bezeichnet; das Werk wurde im MA fälschlich Ambrosius zugeschrieben. Vom gleichen Autor stammen »Quaestiones Veteris et Novi Testamenti« und exegetische Fragmente zu Mt. Dagegen ist eine Zuweisung der »Mosaicarum et Romanorum legum collatio« wohl aufzugeben. Die urspr. anonym veröffentlichten Werke lassen eine sichere Identifizierung des Autors nicht zu. Hinweisen im Werk zufolge schreibt er zur Zeit des Papstes Damasus (366–384) in Rom und war dort möglicherweise Presbyter. Er entstammt der heidnischen Oberschicht und verfügt über Rechts- und Verwaltungskenntnisse. Seine Auslegung zielt auf ein hist. und wörtl. Textverständnis und verzichtet gänzlich auf die Allegorese. Daneben dominiert ein streng logisches Beweisverfahren, das der Apologetik und Polemik, bes. gegen heidnische Kulte, Philosophie und Astrologie, dient. Theologisch betont er gleichermaßen die Erlösungsbedürftigkeit des Menschen und seine Freiheit zum Glauben. Stark beschäftigt ihn die pln. Gesetzesthematik. Bemerkenswert ist das Interesse am zeitgenössischen Judentum, von dem er sich gleichwohl in heilsgesch. Perspektive abgrenzt. In ethischen und sozialen Fragen unterscheidet er sich deutlich von gängigen Anschauungen der Zeit: Die aufkommenden asketischen Strömungen sieht er kritisch; mit der positiven Bewertung der Ehe geht jedoch eine bes. kraß betonte Unterordnung der Frau unter den Mann einher. Scheidung wegen Ehebruchs wird gestattet, doch nur dem Mann eine Wiederverheiratung erlaubt. – Hieronymus setzt sich kritisch mit den Werken seines Zeitgenossen auseinander, jedoch ohne ihn beim Namen zu nennen. Augustin zitiert seine Auslegung von Röm 5,12, wonach alle Menschen »in Adam« gesündigt haben, als Traditionszeugnis für die Erbsündenlehre.
ISSN:2405-8262
Contains:Enthalten in: Religion in Geschichte und Gegenwart online
Persistent identifiers:DOI: 10.1163/2405-8262_rgg4_SIM_00561