Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland und in der Perspektive der Errichtung eines neuen Europas
In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstvers...
Main Author: | |
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Format: | Electronic Book |
Language: | German |
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Published: |
Göttingen
GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen
2012
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In: |
Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (3)
Year: 2012 |
Series/Journal: | Göttinger E-Papers zu Religion und Recht
3 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Germany
/ Religious freedom
/ Europäische Union
/ Member states
B Germany / Religious organization / Self-determination right / Europäische Union / Member states |
Online Access: |
Volltext (kostenfrei) Volltext (kostenfrei) |
Summary: | In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstverständnis entsprechend zu organisieren, ohne auf privatrechtliche Formen (z.B. eingetragener Verein) festgelegt zu sein. Das Verhältnis von Staat und Kirche wird nicht mehr koordinationsrechtlich im Sinne zweier gleichgeordneter Körperschaften verstanden. Vielmehr stehen die Kirchen als freiheitsberechtigte Gemeinschaften innerhalb der Verfassungsordnung. Der Ausgleich mit den Rechten anderer ist nicht durch Abgrenzung eines kirchlichen Binnenbereichs, sondern im Wege der Abwägung zu suchen. Die europäische Ordnung garantiert einen Mindestbestand an individueller, gemeinschaftlicher und korporativer Religionsfreiheit. Der unterschiedliche Status, den die Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innehaben, wird respektiert, wenn auch die Rechte und Pflichten der Kirchen durch die europäische Rechtsetzung beeinflußt werden. Seit dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags wird der Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die europäische Einigung normativ anerkannt und gefördert. Staatskirchenrecht, Religionsverfassungsrecht, Europarecht, Kirche und Staat, Körperschaftsstatus |
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Format: | Systemvoraussetzungen: Acrobat reader. |
Persistent identifiers: | URN: urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-3497-5 |