Die "Göttinger" Wissenschaft vom Staatskirchenrecht 1945 - 1969: von der Koordinationslehre zu freien Kirchen unter dem Grundgesetz

Wissenschaft und Praxis des Staatskirchenrechts wandelten sich zwischen 1945 und 1969 in erheblicher Weise. Anfänglich stand das Rechtsgebiet ganz im Schatten historischer Erfahrungen. Das Religionsrecht wurde kirchenzentriert verstanden. Erst allmählich trat zur institutionellen Deutung eine grundr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Heinig, Hans Michael 1971- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2013
In: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (6)
Jahr: 2013
Schriftenreihe/Zeitschrift:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 6
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Staatskirchenrecht / Geschichte <1945-1969>
Online Zugang: Volltext (kostenfrei)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wissenschaft und Praxis des Staatskirchenrechts wandelten sich zwischen 1945 und 1969 in erheblicher Weise. Anfänglich stand das Rechtsgebiet ganz im Schatten historischer Erfahrungen. Das Religionsrecht wurde kirchenzentriert verstanden. Erst allmählich trat zur institutionellen Deutung eine grundrechtliche hinzu, die die Bedingungen religiös-weltanschaulicher Pluralität reflektiert. Die Entwicklung des Rechtsgebietes bildet die Sozial- und Mentalitätsgeschichte der frühen Bundesrepublik ab und ist Ausdruck gesellschaftlicher Modernisierung unter dem Grundgesetz. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Entwicklung am Beispiel der Publikationen Göttinger Rechtswissenschaftler. Die Göttinger Fakultät prägte die Debatten der 1950er und 1960er Jahre maßgeblich mit. Rudolf Smend, Werner Weber, Arnold Köttgen und Konrad Hesse waren führende Vertreter in der Wissenschaft vom Staatskirchenrecht. Ihre Werkgeschichte führt von der Koordinationslehre zu freien Kirchen unter dem Grundgesetz.
Staatskirchenrecht, Religionsfreiheit, Bedeutungswandel, Koordinationslehre, Rudolf Smend, Konrad Hesse, Werner Weber, Arnold Köttgen
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