Streikrecht in der Kirche
Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung ei...
Auteur principal: | |
---|---|
Type de support: | Électronique Livre |
Langue: | Allemand |
Service de livraison Subito: | Commander maintenant. |
Vérifier la disponibilité: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publié: |
Baden-Baden
Nomos Verlag
2010
|
Dans: | Année: 2010 |
Édition: | 1. Auflage 2010 (Online-Ausg.) |
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés: | B
Ministère ecclésiastique
/ Droit de grève
/ Droit ecclésiastique du travail
/ Droit à l'autodétermination
|
Sujets non-standardisés: | B
Kulturrecht
B Droit public B Hochschul-, Wissenschafts- und Kirchenrecht, Bildungs- und Kulturrecht / Sportrecht B University Law, Science Law, Canon Law, Education Law, Art and Culture Law / Sports Law B Staats- und Verwaltungsrecht |
Accès en ligne: |
Volltext (lizenzpflichtig) Volltext (lizenzpflichtig) |
Édition parallèle: | Non-électronique
Druckausg.:: Robbers, Gerhard: Streikrecht in der Kirche: |
Résumé: | Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften. Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts. Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen. Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem „Dritten Weg“ in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren Über die Zulässigkeit von Streiks in den Kirchen und ihren Einrichtungen besteht eine jahrzehntelange Kontroverse zwischen Kirchen und Gewerkschaften.Gewerkschaften vertreten die Auffassung, auch im kirchlichen Bereich gäbe es ein Streikrecht. Die Kirchen hingegen sehen in Streik und Aussperrung eine Verletzung ihrer religiösen Identität und ihres in der Religionsfreiheit begründeten Selbstbestimmungsrechts.Der Einsatz von Arbeitskampfmitteln steht vor allem für zwei unterschiedliche Kategorien von Sachverhalten zur Debatte. Zum einen geht es um Erzwingungsstreiks zur Erreichung von Tarifverträgen, zum anderen um Einflussnahme und Druckausübung auf die Arbeitsrechtlichen Kommissionen bzw. deren Dienstgeberseiten zur Erzwingung eines bestimmten materiellen Ergebnisses, insbesondere bei Auseinandersetzungen um allgemeine Entgelterhöhungen.Das Buch zeichnet die unterschiedlichen Auffassungen nach. Es begründet eingehend, dass Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht ein Streikrecht nicht zulassen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen vielmehr mit dem "Dritten Weg in der kirchlichen Dienstgemeinschaft alternative Mittel zur Verfügung, die dem Tarifsystem zumindest gleichwertig sind, um ihre Interessen zu wahren |
---|---|
ISBN: | 3845225459 |
Persistent identifiers: | DOI: 10.5771/9783845225456 |