Die Rolle der DDP bei der Entstehung der Weimarer Kirchenartikel

Das heute noch geltende Weimarer Staatskirchenrecht ist Resultat eines historischen Kompromisses. 1919 wurde nach einer über tausendjährigen Geschichte in Art. 137 Abs. 1 der Verfassung der ersten Deutschen Republik festgestellt, dass keine Staatskirche bestehe. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) s...

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Main Author: Weisensee, Claudius (Author)
Format: Electronic Book
Language:German
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Published: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2019
In: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (12)
Year: 2019
Series/Journal:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 12
Online Access: Volltext (kostenfrei)
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Description
Summary:Das heute noch geltende Weimarer Staatskirchenrecht ist Resultat eines historischen Kompromisses. 1919 wurde nach einer über tausendjährigen Geschichte in Art. 137 Abs. 1 der Verfassung der ersten Deutschen Republik festgestellt, dass keine Staatskirche bestehe. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) schenkte dem Staat Freiheit von der Kirche und den Kirchen Freiheit vom Staat. Zu einer radikalen Trennung, die die Kirchen auf die Ebene des Privatrechts herabgedrückt hätte, kam es jedoch nicht. Es fragt sich also, wie die Weimarer Kirchenartikel in einer für Deutschland so bewegten Zeit mit den Nachwirkungen des Ersten Weltkrieges, den Wirrungen der deutschen Revolution und den bestehenden Spannungen zwischen dem linken und rechten politischen Lager seinen Weg in die Verfassung der Weimarer Republik finden konnten. Nach Ansicht der Deutschen Demokratische Partei (DDP) war das Verfassungswerk von Weimar ihr legitimes Kind. Ziel dieses Beitrags ist es, aufzuzeigen, dass der DDP dabei eine bedeutende Schlüsselstellung zukam.
Staatskirchenrecht; Religionsrecht; Weimarer Reichsverfassung
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