Schächten als strafbare Tierquälerei?: Religionsfreiheit und strafrechtliche Beteiligungslehre am Beispiel 15 Os, 27,28/96

Ergebnis: Das Schächten fällt als rituell vorgeschriebene Schlachtungsform in den Schutzbereich des Art. 14 StGG. Eine inhaltliche Abwägung zeigt, dass die Glaubens und Gewissensfreiheit des Art. 14 Abs. 1 gegenüber deen gesetzlichen Beschränkungen, wie diese durch Art. 14 Abs. 2 StGG vorgezeichnet...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Lewisch, Peter 1963- (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2001
In: Schächten
Jahr: 2001, Seiten: 97 - 109
RelBib Classification:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Rechtsprechung
B Österreich
B Schächten
B Strafrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Ergebnis: Das Schächten fällt als rituell vorgeschriebene Schlachtungsform in den Schutzbereich des Art. 14 StGG. Eine inhaltliche Abwägung zeigt, dass die Glaubens und Gewissensfreiheit des Art. 14 Abs. 1 gegenüber deen gesetzlichen Beschränkungen, wie diese durch Art. 14 Abs. 2 StGG vorgezeichnet und in § 222 StGB konkretisiert sind, den wertungsmäßigen Vorrang verdient. Ein strafrechtliches Verbot des Schächtens wäre somit verfassungswidrig
Physische Details:S. 97 - 109
ISBN:3925845852
Enthält:In: Schächten