Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlich-rechtlichen Sinne sind?: zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung; eine gutachtliche Äußerung

Zum Jahresbeginn 2009 ist eine Änderung im Personenstandsgesetz in Kraft getreten,die erhebliches Aufsehen erregt hat. Das staatliche Verbot für kirchliche Trauungen ohne vorausgehende standesamtliche Trauung wurde aufgehoben. Die Regelung aus dem Jahr 1875, nach der die zivile Eheschließung zwingen...

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Corporate Author: Evangelische Kirche in Deutschland, Kirchenamt (Other)
Format: Print Book
Language:German
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Published: Hannover Kirchenamt d. EKD [2009]
In: EKD-Texte (101)
Year: 2009
Series/Journal:EKD-Texte 101
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / Church wedding / Civil marriage / Legislation
B Marriage / Theological ethics
B Church wedding / Protestant Church / Wedding ceremony
Online Access: Table of Contents
Description
Summary:Zum Jahresbeginn 2009 ist eine Änderung im Personenstandsgesetz in Kraft getreten,die erhebliches Aufsehen erregt hat. Das staatliche Verbot für kirchliche Trauungen ohne vorausgehende standesamtliche Trauung wurde aufgehoben. Die Regelung aus dem Jahr 1875, nach der die zivile Eheschließung zwingend einer religiösen Eheschließung vorauszugehen hatte, stand ursprünglich im Zusammenhang mit der Konfrontation zwischen Staat und katholischer Kirche im Kulturkampf. Sie entfaltete aber eine über ihren Entstehungszusammenhang hinausgehende Wirkung.Der Gesetzgeber hielt bei der Neufassung des Personenstandsrechts ein strafbewehrtes Verbot an dieser Stelle für unangebracht. Somit ist es aus der Perspektive des staatlichen Rechts zulässig, eine kirchliche Trauung ohne vorherige zivilrechtliche Eheschließung vorzunehmen. Doch damit ist nichts darüber gesagt, ob von dieser Möglichkeit aus der Perspektive des evangelischen Eheverständnisses und der kirchlichen Ordnung Gebrauch gemacht werden soll.(Quelle: Vorwort).