Katholische interreligiöse Eheschließung in einem muslimischen Land

Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in viel...

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Published in:Concilium
Main Author: Binawan, Al. Andang L. 1963- (Author)
Format: Electronic/Print Article
Language:German
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Published: Echter [2016]
In: Concilium
Standardized Subjects / Keyword chains:B Indonesia / Mixed marriage / Catholic / Muslim / Catholic church, Verfasserschaft1, Codex Iuris Canonici (1983)
RelBib Classification:BJ Islam
CC Christianity and Non-Christian religion; Inter-religious relations
KBM Asia
KDB Roman Catholic Church
NCF Sexual ethics
SB Catholic Church law
Online Access: Volltext (doi)
Description
Summary:Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in vielerlei Hinsicht unstimmig und unzulänglich ist. Der vorliegende Beitrag greift die Problematik der interreligiösen Eheschließung zwischen Katholiken und Muslimen heraus, die die Schwächen des Kodex beispielhaft sichtbar werden lässt. Inwieweit spiegeln die betreffenden Canones den Geist von Dignitatis humanae und Nostra aetate wider? Das ist eine ernstzunehmende Frage, die aufzeigt, dass die Canones zur interreligiösen Eheschließung einer Überprüfung und Neufassung im Geist des II. Vaticanums bedürfen.
ISSN:0588-9804
Contains:Enthalten in: Concilium
Persistent identifiers:DOI: 10.14623/con.2016.5.614-621