Gesetzgebung und Rechtspraxis im nachmaoistischen China: Das Öffentliche Recht ; Kulturrecht

Das Kulturrecht in der VR China ist bis heute eine Domäne für direkte Eingriffe der Parteiführung geblieben. Die Forderung nach strikter Trennung von Staat und Partei hat in diesen Bereich keinen Eingang gefunden. Umso mehr hat man aber die Kulturbürokratie umgestaltet. Die letzte Strukturreform sta...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Weggel, Oskar 1935- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Institution of Asian Studies 1989
In: China aktuell
Jahr: 1989, Band: 18, Seiten: 694-725
Schriftenreihe/Zeitschrift:Gesetzgebung und Rechtspraxis im nachmaoistischen China XIV
weitere Schlagwörter:B Öffentliches Recht
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Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:Das Kulturrecht in der VR China ist bis heute eine Domäne für direkte Eingriffe der Parteiführung geblieben. Die Forderung nach strikter Trennung von Staat und Partei hat in diesen Bereich keinen Eingang gefunden. Umso mehr hat man aber die Kulturbürokratie umgestaltet. Die letzte Strukturreform stammt aus dem Jahre 1982. Dabei wurde das Kultusministerium mit verschiedenen kleineren, kulturell orientierten Behörden zu einem "Superressort" zusammengelegt. Unabhängig von diesem und auch von anderen, direkt dem Staatsrat untergeordneten Ämtern, existieren kulturelle Massenorganisationen und neuerdings auch Kulturstiftungen. Aus dieser neuen Situation ergibt sich die Forderung nach einer Reform des Kultusministeriums. Im einzelnen: Kunst und Literatur im Wandel der Zeit und im Dienste der jeweiligen Parteilinie; unterschiedlich starke Kontrolle von Kunst und Literatur in der Reformära; Massenorganisationen als Kontrollinstanzen; bürokratisch lähmende Kontrolle von Wissenschaft und Forschung; Sprach- und Schriftreform; Denkmalschutz; "Massenkultur": Bibliothekswesen, Theater, Ausstellungs- und Museumswesen, Arbeiter-, Dorf und Kinderkultur, Religion. (DÜI-Rmb)
ISSN:0341-6631
Enthält:In: China aktuell