Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12. Juli 2001 (4 BV 34/01) zur Geltung des staatlichen Arbeitsrechts bei Abwendung von der kirchlichen Arbeitsrechtsordnung

1. Lehnt eine Einrichtung entgegen dem Postulat des Art. 2 Abs. 2 GrO das geltende kirchliche - kollektive - Arbeitsrecht ab, ist unausweichliche Rechtsfolge, dass sie dem staatlichen - kollektiven - Arbeitsrecht unterliegt. 2. Die gegenteilige Auffassung des Antragstellers hätte zur Folge, dass sic...

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 2001
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2001, Band: 170, Heft: 2, Seiten: 565-570
normierte Schlagwort(-folgen):B Kirchliche Einrichtung / Arbeitsrecht / Rechtsprechung
RelBib Classification:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Dritter Weg
B Kirchlicher Mitarbeiter
B Kirchliches Dienstrecht
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Arbeitsrecht
B Norm
B Mitarbeitervertretung
B Mitbestimmung