L' atto introduttivo (denuntiatio) e la fase preliminare del processo penale canonico in epoca basso-medievale: rilievi storico-giuridici
In diesem Aufsatz wird die wichtige Phase der Einleitung eines Inquisitionsprozesses nach mittelalterlichem Recht zusammengefasst. Zunächst arbeiteten sowohl bischöfliches wie staatliches Gericht nach dem römisch-rechtlichen Prinzip der "accusatio". Der Prozess wurde also durch die Anklage...
| 1. VerfasserIn: | |
|---|---|
| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Italienisch |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
| Veröffentlicht: |
2008
|
| In: |
Ius canonicum
Jahr: 2008, Band: 48, Heft: 95, Seiten: 227-245 |
| normierte Schlagwort(-folgen): | B
Strafverfahren
/ Kanonischer Prozess
/ Prozessrecht
/ Geschichte 1300-1500
|
| RelBib Classification: | KAC Kirchengeschichte 500-1500; Mittelalter KAF Kirchengeschichte 1300-1500; Spätmittelalter SB Katholisches Kirchenrecht TE Mittelalter |
| weitere Schlagwörter: | B
Denunziation
B Kirchliche Rechtsgeschichte B Strafverfahren B Inquisition B Geschichte B Klage B Mittelalter B Inquisitionsprozess B Strafrecht B Recht |
| Zusammenfassung: | In diesem Aufsatz wird die wichtige Phase der Einleitung eines Inquisitionsprozesses nach mittelalterlichem Recht zusammengefasst. Zunächst arbeiteten sowohl bischöfliches wie staatliches Gericht nach dem römisch-rechtlichen Prinzip der "accusatio". Der Prozess wurde also durch die Anklage eines Bürgers, der die Anschuldigungen vor einem Gericht beweisen sollte, eröffnet. Die zweite Phase entspricht der Inquisitionsprozedur, in der der Magistrat geheime Befragungen im Hinblick auf den Rechtsverstoß durchführen, um so den Weg zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens zur Verteidigung des öffentlichen Wohl frei zu machen. Als Vorsorgemaßnahmen parallel zur "denuntiatio" wurde der Angeschuldigte vorsorglich eingekerkert und sein Vermögen wurde sicherheitshalber vom weltlichen Arm eingezogen. |
|---|---|
| ISSN: | 0021-325X |
| Enthält: | In: Ius canonicum
|



