Paradigmenwechsel zur Widerspruchsregelung?

Der Artikel überprüft die Argumente, die von den Befürwortern einer Widerspruchsregelung zugunsten eines Paradigmenwechsels in der Transplantationsmedizin angeführt werden. Durch eine rechtliche Neuregelung lässt sich nur der juristische Status potenzieller Organspender ändern. Ihre Zahl wird sich v...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für medizinische Ethik
1. VerfasserIn: Schockenhoff, Eberhard 1953-2020 (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch/Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Brill mentis, an imprint of the Brill Group [2019]
In: Zeitschrift für medizinische Ethik
Jahr: 2019, Band: 65, Heft: 1, Seiten: 19-33
normierte Schlagwort(-folgen):B Organspende / Meldepflicht / Einwilligung / Widerspruch
RelBib Classification:NCH Medizinische Ethik
XA Recht
Online Zugang: Volltext (doi)
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Artikel überprüft die Argumente, die von den Befürwortern einer Widerspruchsregelung zugunsten eines Paradigmenwechsels in der Transplantationsmedizin angeführt werden. Durch eine rechtliche Neuregelung lässt sich nur der juristische Status potenzieller Organspender ändern. Ihre Zahl wird sich voraussichtlich stark erhöhen. Die Zahl der tatsächlich realisierten Spenden hängt jedoch von vielen anderen Umständen wie der Organisationsstruktur der Krankenhäuser, der Durchführung ihrer Meldepflicht und einer Verbesserung des atmosphärischen Umfeldes ab. Das stärkste ethische Bedenken gegen eine Widerspruchsregelung richtet sich gegen das Prinzip, das Schweigen als Zustimmung deutet. Eine solche Annahme wäre in der gegenwärtigen Medizinethik und im deutschen Medizinrecht ein Fremdkörper, da sie die Forderung nach informierter Einwilligung aufhebt. Als bessere Alternative zu einer einfachen oder einer erweiterten Widerspruchsregelung empfiehlt der Artikel daher eine obligatorische Erklärungslösung, die allen Krankenversicherten eine Entscheidung darüber abverlangt, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht. Da ein solches Modell auf eine persönliche Entscheidung abzielt, würde es der Patientenautonomie besser gerecht als eine Widerspruchsregelung, die den Menschen erspart, eine selbstbestimmte Option für oder gegen die Organspende treffen zu müssen.
ISSN:0944-7652
Enthält:Enthalten in: Zeitschrift für medizinische Ethik
Persistent identifiers:DOI: 10.14623/zfme.2019.1.19-33