Kirchen und europäische Integration: der Schutz des Religionsverfassungsrechts in Art. 17 AEUV

Abstract: Die Vielzahl religionsverfassungsrechtlicher Systeme in der Union spiegelt die unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten bezüglich der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche wider. Auch wenn der Union im Bereich des nationalen Religionsverfassungsrechts keine Regelungskompet...

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Published in:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht
Main Author: Staats, Paula (Author)
Format: Electronic Book
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
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Published: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2019
In: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (17)
Series/Journal:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 17
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Description
Summary:Abstract: Die Vielzahl religionsverfassungsrechtlicher Systeme in der Union spiegelt die unterschiedlichen Traditionen der Mitgliedstaaten bezüglich der Frage des Verhältnisses von Staat und Kirche wider. Auch wenn der Union im Bereich des nationalen Religionsverfassungsrechts keine Regelungskompetenz zukommt, wirkt sich das Unionsrecht auf die Kirchen aus. Durch die ausdrückliche Berücksichtigung des Status der Kirchen in Art. 17 AEUV wird das jeweilige nationale Religionsverfassungsrechtliche System geschützt. Die für den Schutzumfang des Art. 17 AEUV entscheidende Frage ist die nach seiner Rechtsnatur. Teilweise wird Art. 17 AEUV aufgrund des strikten Wortlauts als nationaler Kompetenzvorbehalt eingeordnet. Der EuGH spricht Art. 17 AEUV jedoch die Möglichkeit ab, eine Bindung des europäischen Rechts an die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Mitgliedstaaten zu bewirken, sondern betont die Abwägungsoffenheit des Art. 17 AEUV. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit durch die Judikatur des EuGH Art. 17 AEUV normativ relativiert oder sogar entleert wird.
Schlüsselwörter: Status der Kirchen, Abwägungsoffenheit, Kompetenzvorbehalt, Harmonisierungsverbot, Art. 17 AEUV
Persistent identifiers:URN: urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-3999-2