Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen

Rechtsreferendare dürfen im Gerichtssaal, weil sie eine praxisnahe Ausbildung genießen, Zeugen vernehmen, Anklagen verlesen und sogar Verhandlungen leiten. Ihre muslimische Kollegin mit Kopftuch hingegen darf nicht auf die Richterbank, sondern muss im Zuschauerraum Platz nehmen. Dieser Beschluss des...

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Published in:Neue juristische Wochenschrift
Main Author: Leitmeier, Lorenz (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2020
In: Neue juristische Wochenschrift
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / Court / Rechtsreferendarin / Women judges / Head covering / Prohibition / Religious freedom / Duty to neutrality / Constitutional law
B Germany, Bundesverfassungsgericht / Jurisdiction
RelBib Classification:BJ Islam
SA Church law; state-church law
Further subjects:B Head covering
B Rechtsreferendarin
Description
Summary:Rechtsreferendare dürfen im Gerichtssaal, weil sie eine praxisnahe Ausbildung genießen, Zeugen vernehmen, Anklagen verlesen und sogar Verhandlungen leiten. Ihre muslimische Kollegin mit Kopftuch hingegen darf nicht auf die Richterbank, sondern muss im Zuschauerraum Platz nehmen. Dieser Beschluss des BVerfG,1 mit dem es die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Referendarin zurückwies, dürfte viele Vorlesungen im öffentlichen Recht bereichern. Denn die Professoren können eine lehrbuchartige Grundrechtsprüfung mit den Schritten „Schutzbereich - Eingriff - Rechtfertigung“ durchführen - und außerdem zeigen, dass auch das höchste deutsche Gericht manchmal grandios daneben liegt.
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift