Das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen
Rechtsreferendare dürfen im Gerichtssaal, weil sie eine praxisnahe Ausbildung genießen, Zeugen vernehmen, Anklagen verlesen und sogar Verhandlungen leiten. Ihre muslimische Kollegin mit Kopftuch hingegen darf nicht auf die Richterbank, sondern muss im Zuschauerraum Platz nehmen. Dieser Beschluss des...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
2020
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Year: 2020, Volume: 73, Issue: 15, Pages: 1036-1038 |
Standardized Subjects / Keyword chains: | B
Germany
/ Court
/ Rechtsreferendarin
/ Women judges
/ Head covering
/ Prohibition
/ Religious freedom
/ Duty to neutrality
/ Constitutional law
B Germany, Bundesverfassungsgericht / Jurisdiction |
RelBib Classification: | BJ Islam SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Head covering
B Rechtsreferendarin |
Summary: | Rechtsreferendare dürfen im Gerichtssaal, weil sie eine praxisnahe Ausbildung genießen, Zeugen vernehmen, Anklagen verlesen und sogar Verhandlungen leiten. Ihre muslimische Kollegin mit Kopftuch hingegen darf nicht auf die Richterbank, sondern muss im Zuschauerraum Platz nehmen. Dieser Beschluss des BVerfG,1 mit dem es die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Referendarin zurückwies, dürfte viele Vorlesungen im öffentlichen Recht bereichern. Denn die Professoren können eine lehrbuchartige Grundrechtsprüfung mit den Schritten „Schutzbereich - Eingriff - Rechtfertigung“ durchführen - und außerdem zeigen, dass auch das höchste deutsche Gericht manchmal grandios daneben liegt. |
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ISSN: | 0341-1915 |
Contains: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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