BAG: Benachteiligug wegen der Religion bei Einstellung in Berliner Schuldienst - Kopftuchverbot

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, an die Klägerin, eine muslimische Diplom-Informatikerin, die Kopftuch trägt, eine Entschädigung nach § 15 II AGG wegen einer benachteiligung wegen der Religion zu zahlen.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2021
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Jahr: 2021, Band: 38, Heft: 3, Seiten: 189-199
RelBib Classification:BJ Islam
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Religionsfreiheit
B Islam
B Prozess
B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Religiöses Symbol
B Kopftuch
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land verpflichtet ist, an die Klägerin, eine muslimische Diplom-Informatikerin, die Kopftuch trägt, eine Entschädigung nach § 15 II AGG wegen einer benachteiligung wegen der Religion zu zahlen.
ISSN:0943-7525
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht