Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht in (Hochzeits-)Gottesdiensten, VerfGH NRW 93/21.VB-3

VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2021 - VerfGH 93/21.VB-3

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Published in:Kirche & Recht
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Verfassungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2021
In: Kirche & Recht
RelBib Classification:XA Law
Further subjects:B Jurisdiction
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Summary:VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2021 - VerfGH 93/21.VB-3
1. Die Antragsbegründung einer Verfassungsbeschwerde muss dem Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen, wenigstens auf Grundlage einer summarischen Bewertung verantwortlich zu beurteilen, ob eine (gegebenenfalls noch zu erhebende) Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist. 2. Es bedarf insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen und mit den für den behaupteten Grundrechtsverstoß geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäben. Die Darstellung der eigenen Einschätzung der Entwicklung der Corona-Pandemie und der Sinnhaftigkeit der sog. Maskenpflicht in (Hochzeits-)Gottesdiensten genügt nicht den Anforderungen an einen hinreichenden Vortrag der als verletzt gerügten Religionsausübungsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht.
(Leitsätze der Redaktion)
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht