Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule

Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten inne...

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Bibliographic Details
Main Author: Coumont, Nina 1978- (Author)
Format: Print Book
Language:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Frankfurt am Main Berlin Bern Wien [u.a.] Lang 2008
In: Schriften zum Staatskirchenrecht (38)
Year: 2008
Series/Journal:Schriften zum Staatskirchenrecht 38
Standardized Subjects / Keyword chains:B Germany / Public school / Educational mission / Islamic upbringing / Religious duty / School law
Further subjects:B Religious freedom
B Religious Minorities Legal status, laws, etc (Germany)
B Religion in the public schools Law and legislation (Germany)
B Thesis
B Muslim
B Students Legal status, laws, etc (Germany)
B Pupil
B freedom of expression (Germany)
B Public school
B Islam
B Public law
B School law
B Germany
Online Access: Inhaltsverzeichnis (Verlag)
Description
Summary:Inwieweit ist der Staat im schulischen Bereich zur Rücksichtnahme auf Glaubensvorstellungen muslimischer Schüler, Schülerinnen und Eltern verpflichtet? Jeweils am einzelnen Konfliktfall wird in dieser Arbeit erörtert, ob muslimischen Schülern oder Schülerinnen ein religiös motiviertes Verhalten innerhalb der Schule verboten werden darf bzw. ob muslimische Schüler und Schülerinnen von der Schule trotz entgegenstehender islamischer Glaubensvorschriften zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet werden können. Behandelt werden das Kopftuch und der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen sowie die Einführung einer ausnahmslosen Schuluniformpflicht. Weiterhin wird darauf eingegangen, ob muslimischen Schülern, Schülerinnen und Eltern im Hinblick auf islamische Glaubensvorschriften ein Anspruch auf Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsfächern, wie etwa dem (koedukativen) Sport- und Schwimmunterricht, oder von Klassenfahrten zusteht. Ebenfalls wird eine generelle Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht und letztlich eine Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen für die Teilnahme an den islamischen Feiertagen thematisiert.(Quelle: Verlag).
Item Description:Literaturverz. S. XIX - XLVI
ISBN:363157424X