Recht, Ethos, Glaube

Honecker entwickelt 6 Thesen vor dem Hintergrund, Recht und Ethos seien nicht völlig voneienander zu trennen. 1. Dreifache Zwecksetzung des Rechts: Rechtssicherheit, Gemeinnutz, Gerechtigkeit. Es ist stets geschichtlich. 2. Recht ist Teil der Kultur, für Europa bedeutet das: es ist empirisch, ration...

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Bibliographic Details
Published in:Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Main Author: Honecker, Martin 1934-2021 (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Mohr Siebeck 1984
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
RelBib Classification:NCA Ethics
SB Catholic Church law
XA Law
Further subjects:B Theology
B Philosophy of law
B ethical argumentation
B Law
B Church law
B Ethische Argumentation
B Theology of law
B Morals
Description
Summary:Honecker entwickelt 6 Thesen vor dem Hintergrund, Recht und Ethos seien nicht völlig voneienander zu trennen. 1. Dreifache Zwecksetzung des Rechts: Rechtssicherheit, Gemeinnutz, Gerechtigkeit. Es ist stets geschichtlich. 2. Recht ist Teil der Kultur, für Europa bedeutet das: es ist empirisch, rational, individuell, politische Macht beschränkend. 3. Bedeutung der Reformation für das Recht: Entsakralisierung aufgrund der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium; Recht muss vernünftig sein, ist geschichtlich, muss billig sein. 4. Recht entsteht aus Vermittlung von Ethos und Politik. 5. Die Achtung der Rechtsordnung ist moralische Pflicht, sittliche Grundsätze sind vom Recht zu wahren. 6. Recht ist anthropologisch notwendig. Glaube motiviert zur Suche nach und zum Eintreten für Recht und Gerechtigkeit
ISSN:0044-2690
Contains:In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht