Donatismus und die verfassungsrechtlichen Wirkungen einer Kirchenspaltung

In dem Wissen, dass Wohl und Einheit des Reiches eng mit der religiösen Einstellung der Bürger verbunden sind, erfolgt unter Konstantin eine Indienstnahme der christlichen Gemeinden für das Reich. Sehr bald genießt die Kirche gesetzlich festgeschriebene Privilegien, für die auch eine Gegenleistung e...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Mühlsteiger, Johannes 1926-2020 (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: De Gruyter 1999
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung
Year: 1999, Volume: 85, Pages: 1-59
Standardized Subjects / Keyword chains:B Roman Empire / Constitutional law / Schism / Donatism
RelBib Classification:KAB Church history 30-500; early Christianity
NBN Ecclesiology
SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
XA Law
Further subjects:B Church history studies
B Theology
B Church constitution
B Kirchliche Rechtsgeschichte
B Donatisten
B Classical antiquity
B Donatists
B Christianity
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:In dem Wissen, dass Wohl und Einheit des Reiches eng mit der religiösen Einstellung der Bürger verbunden sind, erfolgt unter Konstantin eine Indienstnahme der christlichen Gemeinden für das Reich. Sehr bald genießt die Kirche gesetzlich festgeschriebene Privilegien, für die auch eine Gegenleistung erfolgt. Die gegenseitig übergreifende Gesetzgebertätigkeit zeigt sich besonders auf den Reichssynoden, unklar ist allerdings das Verhältnis von geistlicher und weltlicher Macht in Bezug auf das Konzil (Konvokationsrecht). In der vorliegenden Untersuchung beschäftigt sich der Verfassser nun mit der Herausforderung der donatistischen Spaltung für die junge Kirche, dabei geht es sowohl um kircheninterne Positionen als auch um deren Verhältnis zum Reich
ISSN:0323-4142
Contains:In: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung