Schächten als strafbare Tierquälerei?: Religionsfreiheit und strafrechtliche Beteiligungslehre am Beispiel 15 Os, 27, 28/96

Ergebnis: Das Schächten fällt als rituell vorgeschriebene Schlachtungsform in den Schutzbereich des Art. 14 StGG. Eine inhaltliche Abwägung zeigt, dass die Glaubens und Gewissensfreiheit des Art. 14 Abs. 1 gegenüber deen gesetzlichen Beschränkungen, wie diese durch Art. 14 Abs. 2 StGG vorgezeichnet...

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Bibliographic Details
Published in:Schächten
Main Author: Lewisch, Peter 1963- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Plöchl 2001
In: Schächten
RelBib Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Austria
B Ritual slaughter
B Criminal law
Parallel Edition:Non-electronic
Description
Summary:Ergebnis: Das Schächten fällt als rituell vorgeschriebene Schlachtungsform in den Schutzbereich des Art. 14 StGG. Eine inhaltliche Abwägung zeigt, dass die Glaubens und Gewissensfreiheit des Art. 14 Abs. 1 gegenüber deen gesetzlichen Beschränkungen, wie diese durch Art. 14 Abs. 2 StGG vorgezeichnet und in § 222 StGB konkretisiert sind, den wertungsmäßigen Vorrang verdient. Ein strafrechtliches Verbot des Schächtens wäre somit verfassungswidrig
ISBN:3925845852
Contains:Enthalten in: Schächten