Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland und in der Perspektive der Errichtung eines neuen Europas

In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstvers...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Munsonius, Hendrik 1973- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2012
In: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (3)
Jahr: 2012
Schriftenreihe/Zeitschrift:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 3
normierte Schlagwort(-folgen):B Deutschland / Religionsfreiheit / Europäische Union / Mitgliedsstaaten
B Deutschland / Religionsgemeinschaft / Selbstbestimmungsrecht / Europäische Union / Mitgliedsstaaten
Online Zugang: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Beschreibung
Zusammenfassung:In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstverständnis entsprechend zu organisieren, ohne auf privatrechtliche Formen (z.B. eingetragener Verein) festgelegt zu sein. Das Verhältnis von Staat und Kirche wird nicht mehr koordinationsrechtlich im Sinne zweier gleichgeordneter Körperschaften verstanden. Vielmehr stehen die Kirchen als freiheitsberechtigte Gemeinschaften innerhalb der Verfassungsordnung. Der Ausgleich mit den Rechten anderer ist nicht durch Abgrenzung eines kirchlichen Binnenbereichs, sondern im Wege der Abwägung zu suchen. Die europäische Ordnung garantiert einen Mindestbestand an individueller, gemeinschaftlicher und korporativer Religionsfreiheit. Der unterschiedliche Status, den die Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innehaben, wird respektiert, wenn auch die Rechte und Pflichten der Kirchen durch die europäische Rechtsetzung beeinflußt werden. Seit dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags wird der Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die europäische Einigung normativ anerkannt und gefördert.
Staatskirchenrecht, Religionsverfassungsrecht, Europarecht, Kirche und Staat, Körperschaftsstatus
Medienart:Systemvoraussetzungen: Acrobat reader.
Persistent identifiers:URN: urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-3497-5