Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Deutschland und in der Perspektive der Errichtung eines neuen Europas

In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstvers...

Description complète

Enregistré dans:  
Détails bibliographiques
Auteur principal: Munsonius, Hendrik 1973- (Auteur)
Type de support: Électronique Livre
Langue:Allemand
Vérifier la disponibilité: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: Göttingen GOEDOC, Dokumenten- u. Publikationsserver d. Georg-August-Universität Göttingen 2012
Dans: Göttinger E-Papers zu Religion und Recht (3)
Année: 2012
Collection/Revue:Göttinger E-Papers zu Religion und Recht 3
Sujets / Chaînes de mots-clés standardisés:B Allemagne / Liberté religieuse / Europäische Union / États membres
B Allemagne / Communauté religieuse / Droit à l'autodétermination / Europäische Union / États membres
Accès en ligne: Volltext (kostenfrei)
Volltext (kostenfrei)
Description
Résumé:In Deutschland werden die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich geschützt. Durch den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, der grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht, haben diese die Möglichkeit, sich ihrem Selbstverständnis entsprechend zu organisieren, ohne auf privatrechtliche Formen (z.B. eingetragener Verein) festgelegt zu sein. Das Verhältnis von Staat und Kirche wird nicht mehr koordinationsrechtlich im Sinne zweier gleichgeordneter Körperschaften verstanden. Vielmehr stehen die Kirchen als freiheitsberechtigte Gemeinschaften innerhalb der Verfassungsordnung. Der Ausgleich mit den Rechten anderer ist nicht durch Abgrenzung eines kirchlichen Binnenbereichs, sondern im Wege der Abwägung zu suchen. Die europäische Ordnung garantiert einen Mindestbestand an individueller, gemeinschaftlicher und korporativer Religionsfreiheit. Der unterschiedliche Status, den die Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innehaben, wird respektiert, wenn auch die Rechte und Pflichten der Kirchen durch die europäische Rechtsetzung beeinflußt werden. Seit dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags wird der Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften für die europäische Einigung normativ anerkannt und gefördert.
Staatskirchenrecht, Religionsverfassungsrecht, Europarecht, Kirche und Staat, Körperschaftsstatus
Type de support:Systemvoraussetzungen: Acrobat reader.
Persistent identifiers:URN: urn:nbn:de:gbv:7-webdoc-3497-5