Katholische interreligiöse Eheschließung in einem muslimischen Land
Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in viel...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Elektronisch/Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Echter
[2016]
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In: |
Concilium
Jahr: 2016, Band: 52, Heft: 5, Seiten: 614-621 |
normierte Schlagwort(-folgen): | B
Indonesien
/ Mischehe
/ Katholik
/ Muslim
/ Katholische Kirche, Verfasserschaft1, Codex Iuris Canonici (1983)
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RelBib Classification: | BJ Islam CC Christentum und nichtchristliche Religionen; interreligiöse Beziehungen KBM Asien KDB Katholische Kirche NCF Sexualethik SB Katholisches Kirchenrecht |
Online Zugang: |
Volltext (doi) |
Zusammenfassung: | Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in vielerlei Hinsicht unstimmig und unzulänglich ist. Der vorliegende Beitrag greift die Problematik der interreligiösen Eheschließung zwischen Katholiken und Muslimen heraus, die die Schwächen des Kodex beispielhaft sichtbar werden lässt. Inwieweit spiegeln die betreffenden Canones den Geist von Dignitatis humanae und Nostra aetate wider? Das ist eine ernstzunehmende Frage, die aufzeigt, dass die Canones zur interreligiösen Eheschließung einer Überprüfung und Neufassung im Geist des II. Vaticanums bedürfen. |
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ISSN: | 0588-9804 |
Enthält: | Enthalten in: Concilium
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Persistent identifiers: | DOI: 10.14623/con.2016.5.614-621 |