Katholische interreligiöse Eheschließung in einem muslimischen Land

Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in viel...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Binawan, Al. Andang L. 1963- (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch/Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Echter [2016]
In: Concilium
Jahr: 2016, Band: 52, Heft: 5, Seiten: 614-621
normierte Schlagwort(-folgen):B Indonesien / Mischehe / Katholik / Muslim / Katholische Kirche, Verfasserschaft1, Codex Iuris Canonici (1983)
RelBib Classification:BJ Islam
CC Christentum und nichtchristliche Religionen; interreligiöse Beziehungen
KBM Asien
KDB Katholische Kirche
NCF Sexualethik
SB Katholisches Kirchenrecht
Online Zugang: Volltext (doi)
Beschreibung
Zusammenfassung:Generell besteht der Eindruck, dass der Kodex des kanonischen Rechts von 1983 den Geist und die Lehren des Konzils erfolgreich in die Sprache des Kirchenrechts übertragen habe. Achtet man jedoch genauer auf das, was an der Basis auf der Mikroebene geschieht, fällt auf, dass der heutige Kodex in vielerlei Hinsicht unstimmig und unzulänglich ist. Der vorliegende Beitrag greift die Problematik der interreligiösen Eheschließung zwischen Katholiken und Muslimen heraus, die die Schwächen des Kodex beispielhaft sichtbar werden lässt. Inwieweit spiegeln die betreffenden Canones den Geist von Dignitatis humanae und Nostra aetate wider? Das ist eine ernstzunehmende Frage, die aufzeigt, dass die Canones zur interreligiösen Eheschließung einer Überprüfung und Neufassung im Geist des II. Vaticanums bedürfen.
ISSN:0588-9804
Enthält:Enthalten in: Concilium
Persistent identifiers:DOI: 10.14623/con.2016.5.614-621